EU-Reform der A1-Regelungen: Erfolgreicher Einsatz der Entsendebranche – neue Vorschriften erst ab 2028!
Zwei Jahre mehr Zeit für Entsendeunternehmen – ein wichtiger Erfolg der europäischen Arbeitgeberverbände!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Reform der europäischen Sozialversicherungsverordnungen 883/2004 und 987/2009 steht vor dem Abschluss.
Nach der neuesten Fassung vom 9. September 2026 sollen die wichtigsten neuen Vorschriften zur Arbeitnehmerentsendung und zu A1-Bescheinigungen erst 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung – voraussichtlich im Jahr 2028 – Anwendung finden.
Erfolgreiche Interessenvertretung der Entsendebranche
Die Verschiebung der Anwendung der zentralen Vorschriften ist nach unserer Einschätzung auch ein Ergebnis der intensiven und erfolgreichen Interessenvertretung europäischer Entsendeunternehmen, darunter zahlreiche Unternehmen der häuslichen Betreuungsbranche.
BRIGHTON & WOOD und ihr Managing Partner Tomasz Major verfügen über langjährige Erfahrung in der europäischen Gesetzgebung zur Arbeitnehmerentsendung.
Bereits bei den Gesetzgebungsverfahren zum deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG), zu den Regelungen über den Pflegemindestlohn sowie zur europäischen Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zur Richtlinie 96/71/EG war die Arbeitgeberkammer IPP aktiv in die Diskussionen eingebunden.
Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Verordnungen 883/2004 und 987/2009 setzte sich Tomasz Major als Vertreter der Kammer Polnischer Arbeitgeber gemeinsam mit europäischen Partnerorganisationen für praxisgerechte Regelungen und die Entschärfung übermäßiger Belastungen für Entsendeunternehmen ein.
Auf der Zielgeraden konnte zumindest eine entscheidende zeitliche Entlastung erreicht werden: Die Anwendung der wichtigsten neuen Vorschriften wurde um 24 Monate verschoben.
Wann gelten die neuen Vorschriften?
2026 – voraussichtliches Inkrafttreten der Reform
Die Verordnung soll am ersten Tag des Monats nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Einzelne Regelungen, insbesondere die neue Definition der Dienstreise, sollen bereits dann gelten.
2028 – voraussichtlicher Beginn der Anwendung der zentralen Vorschriften
Erst 24 Monate nach Inkrafttreten sollen insbesondere folgende Regelungen Anwendung finden:
- Neue Voraussetzungen für Entsendungen nach Art. 12.
- Dreimonatige Vorversicherungszeit.
- Neue Regeln zur 24-Monats-Grenze und zu zweimonatigen Unterbrechungen.
- Verpflichtende Vorabmeldung von Entsendungen mit bestimmten Ausnahmen.
- Neue Verfahren zur Ausstellung und Überprüfung von A1-Bescheinigungen.
- Neue Vorschriften für Tätigkeiten in mehreren EU-Mitgliedstaaten.
Zwei Jahre Zeit – aber keine Entwarnung!
Die Reform enthält weiterhin zahlreiche rechtliche Unklarheiten, Regelungslücken und praktische Probleme. Gerade für Unternehmen der häuslichen Betreuung können sich erhebliche Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle ergeben.
Die Entsendebranche hat wertvolle Zeit gewonnen. Jetzt gilt es, diese Zeit zu nutzen.
Unternehmen haben voraussichtlich zwei weitere Jahre, um ihre Entsendemodelle, Vertragsstrukturen und A1-Verfahren auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
BRIGHTON & WOOD | ELYSIUM
Über 20 Jahre Erfahrung. Aktive Beteiligung an europäischen Gesetzgebungsverfahren. Umfassende Rechts-, Steuer- und Personalbetreuung für die deutsch-polnische Betreuungsbranche.
Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Anpassung Ihres Geschäftsmodells an die kommenden EU-Vorschriften.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an!
Mit freundlichen Grüßen
BRIGHTON & WOOD
European Lawyers & Advisors
ELYSIUM
HR · Payroll · Social Security Compliance
Brighton&Wood | ELYSIUM
Einzigartig im europäischen Betreuungsmarkt.
Es gibt viele Berater für die Betreuungsbranche.
Aber nur Brighton&Wood | ELYSIUM verbindet seit über 25 Jahren strategische Rechtsberatung, Prozessführung, A1, Payroll, HR, Compliance und die Entwicklung kompletter Geschäftsmodelle für die Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland.
Brighton&Wood und ELYSIUM betreuen heute eine exklusive Gruppe der dynamischsten und erfolgreichsten polnischen Betreuungsunternehmen: mehrere Dutzend Anbieter häuslicher Betreuung in Deutschland sowie mehr als ein Dutzend führender Vermittlungsunternehmen, die auf dem deutschen Markt Familien und Betreuungsleistungen zusammenbringen.
Gemeinsam mit Global Employment haben Brighton&Wood und ELYSIUM ein in dieser Form einzigartiges Full-Service-System für die Betreuungsbranche geschaffen:
Recht. A1. Payroll. HR. Compliance. Prozesse. Strategie. Wachstum.
Nicht nebeneinander. Sondern als ein integriertes System aus einer Hand.
Die Einzigen mit dieser Erfahrung.
25+ Jahre. 1.000+ Unternehmen. 10.000+ Verfahren. 50.000+ Entsandte täglich.
Diese Kombination aus Erfahrung, Marktkenntnis, Prozesspraxis und operativer Betreuung ist einzigartig.
Brighton&Wood | ELYSIUM steht für:
- mehr als 25 Jahre Spezialisierung auf grenzüberschreitende Beschäftigung und Entsendung,
- mehr als 1.000 Entsendeunternehmen, die in diesem Zeitraum beraten oder dauerhaft begleitet wurden,
- mehr als 10.000 Gerichtsverfahren gegen die ZUS, geführt von erfahrenen Prozessanwälten von Brighton&Wood,
- mehr als 50.000 Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die jeden Tag von Unternehmen entsandt werden, die von Brighton&Wood | ELYSIUM beraten und betreut werden,
- über 20 Jahre Erfahrung im deutschen Markt für häusliche Betreuung, in denen sämtliche Marktführer der Branche Mandanten von Brighton&Wood waren oder bis heute sind,
- 2026: 6 der 10 größten Betreuungsagenturen Deutschlands, darunter 2 der Top 3, werden dauerhaft von Brighton&Wood betreut.
Kein anderer Berater der Branche verbindet diese Größenordnung mit einer über 25-jährigen Spezialisierung auf das europäische Entsenderecht.
Die Einzigen, die Beratung, Umsetzung und Prozessführung zusammenbringen.
Ein Geschäftsmodell zu entwerfen ist das eine.
Es über Jahre erfolgreich durch ZUS-Kontrollen, deutsche Behördenverfahren, A1-Prüfungen und Gerichtsverfahren zu führen, ist etwas völlig anderes.
Genau hier liegt der entscheidende Unterschied.
Brighton&Wood berät nicht nur.
Brighton&Wood verteidigt die von der Kanzlei entwickelten Strukturen auch dann, wenn sie von Behörden oder vor Gericht geprüft werden.
Polnische Betreuungsagenturen werden in Kontrollverfahren der ZUS, in Auseinandersetzungen mit deutschen Behörden sowie in Rechtsstreitigkeiten mit Betreuungskräften von einem spezialisierten Team erfahrener Juristen und Prozessanwälte von Brighton&Wood vertreten.
Unterstützt wird dieses Team durch die auf Kontrollverfahren, Personal, Payroll und A1 spezialisierte Abteilung von ELYSIUM.
Von der Entwicklung des Geschäftsmodells über die tägliche Umsetzung bis zum Gerichtsverfahren:
ein System, ein Team, eine Strategie.
Und wenn ein Verfahren bis zum polnischen Obersten Gerichtshof geht, übernehmen erfahrene Prozessanwälte von Brighton&Wood auch diese Verfahren.
Dabei geht es nie nur um einen einzelnen Bescheid oder ein einzelnes Verfahren.
Im Mittelpunkt stehen immer auch die Stabilität des gesamten Geschäftsmodells und der Schutz der Eigentümer, Geschäftsführer und anderer Schlüsselpersonen vor persönlicher Haftung.
Die Einzigen, die Rechtssicherheit als Teil des Geschäftsmodells verstehen.
Brighton&Wood und ELYSIUM entwickeln keine theoretischen Rechtskonstruktionen.
Sie entwickeln legale, profitable und skalierbare Geschäftsmodelle, die Unternehmern Wachstum ermöglichen und gleichzeitig Unternehmen, Eigentümer und Geschäftsführung schützen.
Dazu gehören insbesondere:
Entsendestrukturen · Vertragsmodelle · A1 · Payroll · HR · Compliance · Kontrollstrategien · Prozessführung · Unternehmerhaftung
Alles wird als ein zusammenhängendes System konzipiert.
Das Ergebnis:
Rechtssicherheit, Profitabilität und Wachstum.
Die von Brighton&Wood und ELYSIUM entwickelten Modelle haben dabei einen Test bestanden, den keine theoretische Rechtsanalyse ersetzen kann:
25 Jahre Realität.
In dieser Zeit haben sich europäisches Recht, A1-Praxis, Kontrollmechanismen und Rechtsprechung immer wieder fundamental verändert.
Durchsetzungsrichtlinie.
Neue A1-Regeln.
Neue Kontrollmechanismen.
Neue Rechtsprechung.
Umqualifizierung zivilrechtlicher Vertragsmodelle in Arbeitsverhältnisse.
Die von Brighton&Wood entwickelten Modelle haben diese Veränderungen überstanden und wurden immer wieder an die neue Realität angepasst.
Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Vertragsmuster und einer langfristigen Unternehmensstrategie.
Tomasz Major
Seit über 25 Jahren hinter den Strategien der Marktführer.
Gründer von Brighton&Wood ist Tomasz Major.
Seit mehr als 25 Jahren entwickelt und begleitet er Modelle für Unternehmen, die Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden.
Er war strategischer Berater einiger der ersten professionell und legal aufgebauten polnischen Betreuungsunternehmen und begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, die heute zu den größten und profitabelsten Anbietern im deutschen Markt für häusliche Betreuung gehören.
Mehrere Unternehmer haben mit den von Tomasz Major entwickelten Geschäftsmodellen, Entsendestrukturen, Vertragswerken und Strategien bei null begonnen.
Aus Start-ups wurden Unternehmen.
Aus Unternehmen wurden Marktführer.
Bereits 2011 schrieb die deutsche WirtschaftsWoche über ihn:
„Niemand kennt sich besser als Major mit der Entsendung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union aus.“
Einer der wenigen, die der Branche auch sagen, was sie nicht hören will.
Seit fast drei Jahrzehnten ist Tomasz Major in der Betreuungsbranche nicht nur für erfolgreiche Unternehmensmodelle bekannt.
Er steht ebenso für eine kompromisslos realistische Analyse des Marktes.
Er gehörte zu den Ersten, die offen über strukturelle Fehler und Risiken der Branche gesprochen haben, und formulierte die unter Betreuungsunternehmen und Betreuungskräften viel diskutierten:
„Sieben Todsünden der Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland“
Keine Schönfärberei. Keine Theorie.
Sondern Erfahrungen aus 25+ Jahren Beratung, Unternehmenswachstum, Behördenkontrollen und Tausenden Gerichtsverfahren.
300+ Publikationen. Europäische Expertise. Globale Bühne.
Tomasz Major ist Autor von mehr als 300 Büchern, Fachbeiträgen und Publikationen über grenzüberschreitende Beschäftigung und häusliche Betreuung in Europa.
Darüber hinaus ist er der einzige europäische Global Speaker, der internationalen Investoren und Unternehmern den europäischen Markt für häusliche Betreuung präsentiert.
Damit verbindet er eine Perspektive, die in der Branche einzigartig ist:
Recht + Geschäftsmodell + Markt + Strategie + internationale Investorenperspektive.
Brighton&Wood | ELYSIUM
Nicht einer von vielen.
Brighton&Wood | ELYSIUM ist kein klassischer Rechtsberater und kein klassischer Payroll-Anbieter.
Es ist das einzige Beratungsmodell dieser Art, das Rechtsberatung, Prozessführung, A1, Payroll, HR, Compliance und strategische Entwicklung von Betreuungsunternehmen in einem integrierten System verbindet.
Und es ist ein System, das nicht gestern entstanden ist.
25+ Jahre Erfahrung.
1.000+ beratene Unternehmen: 6 der Top 10 im Jahr 2026. 2 der Top 3 in 2026.
10.000+ Gerichtsverfahren.
50.000+ Entsandte täglich.
Ein Team. Ein System. Eine Strategie.
Individuelle Strategieberatung mit Tomasz Major
Terminvereinbarung:
https://elysium-europe.eu/form
Tamara Zagórna
+48 518 388 001
TZagorna@Elysium-Europe.eu
Persönliche Beratungen finden in deutsch, polnisch, englisch und französisch in den Büros von Brighton&Wood und ELYSIUM statt:
Warschau · Oppeln · Krakau · Flugplatz Radzieje/Rosengarten in Ostpreussen (ICAO: EPRD; Summer Office) · Nizza (Oktober-März, Winter Atelier)
Brighton&Wood
European Employment Lawyers & Advisors
www.BrightonWood.com
ELYSIUM
HR · Payroll · A1 · Compliance
www.Elysium-Europe.eu/opieka